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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge bzgl. Hardware, Software, Softwareentwicklung und sonstiger EDV-Dienstleistungen, insbesondere Schulung und Beratung der Firma

Xilicon GmbH, Karl-Marx-Straße 11, 16547 Birkenwerder,

im folgenden Xilicon GmbH genannt.

Durch schriftliche sowie mündliche Auftragerteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote der Xilicon GmbH. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Xilicon GmbH bestätigt wurden. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

  2. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anzuwenden.

§ 2 Angebot und Vertragsgegenstand

  1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot ist nur gültig, solange der Vorrat reicht.

  2. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Konstruktion und/oder Gewicht, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Kunde erwirbt von der Xilicon GmbH die in der Rechnung bezeichneten Geräte und/oder Software zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

§ 4 Installation

  1. Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. In letzterem Fall ist der Eintritt der Betriebsbereitschaft gesondert festzuhalten. Nach Überprüfung des Vorliegens der Installationsvoraussetzungen und die Erfüllung der spezifizierten Anforderungen des Anwenders sind in der Rechnung der Abschluss der Installationsvorbereitungen, die Abnahme und vereinbarte Begleitmaßnahmen festzuhalten.

§ 5 Preise, Verpackung und Versand

  1. Alle Preise sind Preise in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind grundsätzlich die in unseren Angeboten zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor.

  2. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die angegebenen Preise können im selben Maße wie etwaige Preissteigerungen seitens unserer Lieferanten erhöht werden, sofern eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten ab Zugang der Bestellung vereinbart ist.

  3. Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von der Xilicon GmbH berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.

§ 6 Lieferung

  1. Die von der Xilicon GmbH angegebenen Liefertermin, -fristen oder -zeiträume sind unverbindlich. Wurde von den Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin, Lieferfrist oder -zeitraum schriftlich vereinbart, so stehen die angegebenen Termine, fristen oder Zeiträume unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung von der Xilicon GmbH durch ihre Vorlieferanten. Erfolgte die Belieferung durch die Vorlieferanten nicht ordnungsgemäß und ausreichend, so ist die Xilicon GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden.

  2. Die Xilicon GmbH ist ferner bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen, in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Krieg oder kriegsähnlichen Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Arbeitskämpfen, Verkehrs-, Infrastruktur- und Internetstörungen aller Art, sonstigen Störungen aller Art, bei wesentlichen Veränderungen der für die Lieferung relevanter Begleitkosten, von der Lieferverpflichtung entbunden. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Xilicon GmbH sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen.

  3. Die Xilicon GmbH hat den Kunden von den vorbezeichneten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen zu informieren. Die vorbezeichneten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden und Mitteilung des Störgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlan­gen oder aber die Rückabwicklung des Vertrages gemäß den Rücktrittsvorschriften der §§ 346 ff BGB vorzunehmen.

  4. Teillieferungen sind innerhalb der von der Xilicon GmbH ange­gebenen Liefertermine, -fristen und -zeiträume zulässig, soweit die Teillieferung nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kunden ist.

  5. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gelieferten Waren aus dem ursprünglichen Zielland der Lieferung auszuführen, so ist er ver­pflichtet, für etwaige Genehmigungen selbständig Sorge zu tragen und die nationalen Vorschriften einzuhalten.

§ 7 Transportschäden

  1. Transportverpackungen sind unmittelbar bei Eingang der Lieferung auf äußere Schäden zu kontrollieren. Diese sind zusammen mit dem Transportdienstleister zu protokollieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Fall unverzüglich mit der Xilicon GmbH in Verbindung zu setzen. Sollten nach dem Öffnen der Verpackung irgendwelche Schäden und Mängel an der gelieferten Ware festgestellt werden, so hat der Kunde ebenfalls unverzüglich die Xilicon GmbH zu unterrichten. Andernfalls werden Transportschäden nicht von der Xilicon GmbH bzw. deren Transportdienstleister anerkannt.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Wird die Ware vom Kunden oder durch eine dazu bevollmächtigte Person in den Räumlichkeiten der Xilicon GmbH abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der Xilicon GmbH verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.

§ 9 Gewährleistung für Hardware

  1. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Lieferung. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Waren eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der Xilicon GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware, schriftlich der Xilicon GmbH angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt und die Gewährleistungsrechte des Kunden erlöschen.

  2. Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Ware an.

  3. Dem Kunden stehen maximal zwei Nachbesserungsversuche zu. Schlägt die Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

  5. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler oder Reinigungsarbeiten bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die Xilicon GmbH keine Gewährleistungspflicht. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Xilicon GmbH oder der Hersteller nicht befolgt.

  6. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Xilicon GmbH vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

§ 10 Gewährleistung für Software

  1. Für die Gewährleistung von Softwarelieferungen gilt ergänzend zu den Bestimmungen unter § 9 folgendes:

  2. Für die Rechte des Kunden bei Mängeln individuell für den Kunden hergestellter Software gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

  3. Ein Gewährleistungsfall liegt bei individueller Anfertigung ferner nur dann vor, wenn eine unzumutbare Abweichung von den zuvor schriftlich vergebenen Anforderungen des Kunden gegeben ist.

  4. Vertragssoftware, die nicht durch die Xilicon GmbH eigens für den Kunden entwickelt wird, sondern nur durch diese vertrieben wird, unterliegt der durch den Entwickler vorgegeben Gewährleistungsbestimmungen. Die Xilicon GmbH leitet etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden an den ursprünglichen Hersteller und Entwickler dieser Software weiter.

  5. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik, Software in der vorliegenden komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann. Gewährleistungsansprüche bestehen deshalb nur, wenn Fehler den Einsatz der Programme beim Kunden mehr als unerheblich beeinträchtigen, ihn in unzumutbarer Hinweise behindern.

§ 11 Haftung

  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung der Xilicon GmbH wie folgt beschränkt:

  2. Die Xilicon GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Xilicon GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Xilicon GmbH beruhen.

  3. Die Xilicon GmbH haftet nicht für höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten z.B. Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.

  4. Bei Unmöglichkeit oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Xilicon GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet die Xilicon GmbH nicht. Diese Haftungsregelung gilt auch für ihre Organe und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Annahmeverzug

  1. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden ist die Xilicon GmbH dazu berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an die Xilicon GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behält sich die Xilicon GmbH das Recht vor, diese geltend zu machen.

  2. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Xilicon GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Hierbei ist die Xilicon GmbH berechtigt, entweder pauschal 15 % des vereinbarten Kaufpreises als pauschalisierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt es ungenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Fall eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich die Xilicon GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen.

§ 13 Zahlungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Xilicon GmbH sofort und ohne Abzug fällig.

  2. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Xilicon GmbH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.

  3. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.

  4. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist die Xilicon GmbH befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  5. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung im Zahlungsverzug, ist die Xilicon GmbH unbeschadet ihrer Rechte aus den §§ 284 ff, 326 BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte und künftige Lieferungen wahlweise nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen.

  6. Wird eine Nachnahmezahlung vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Xilicon GmbH berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

  7. Die Aufrechnung ist außer bei von der Xilicon GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus Geschäftsverbindung bleibt die Ware Eigentum der Xilicon GmbH.

  2. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte, ist nicht gestattet.

  3. Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum der Xilicon GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.

  4. Der Kunde und die Xilicon GmbH sind sich einig, dass bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nach § 950 BGB eine neue Sache für die Xilicon GmbH hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt von der Xilicon GmbH erstreckt sich in diesem Falle auch auf die neue Sache. Für alle Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren die Xilicon GmbH an diesen Waren ihren Eigentumsvorbehalt verliert, tritt der Kunde hiermit sicherungshalber in vollem Umfang seine Vergütungsansprüche nach § 951 BGB an die Xilicon GmbH ab. Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf an Dritte werden ebenfalls im Voraus sicherungshalber in vollem Umfang an die Xilicon GmbH abgetreten. Die Xilicon GmbH nimmt hiermit die Abtretungen an. Wir die Ware vom Kunden zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von der Xilicon GmbH gelieferten Ware. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde der Xilicon GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die Abtretung der Schuld offenzulegen.

§ 15 Abtretbarkeit von Ansprüchen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 16 Datenschutz

  1. Der Kunde ermächtigt die Xilicon GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

  2. Die Xilicon GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten lediglich im Rahmen der normalen betrieblichen Abläufe (z.B. Buchhaltung, Bestand, Kundendatei, Abwicklung von Aufträgen, evtl. Reklamationen).

  3. Die Xilicon GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern (z.B. Kreditinstitute ggf. Leasinggesellschaften).

  4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

§ 17 Urheberrechte

  1. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und ggf. die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

  2. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum persönlichen Gebrauch überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der jeweiligen besonderen Lizenzbestimmungen.

  2. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

  3. Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsschluss, entfalten keinerlei Wirkung. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Xilicon GmbH. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit dies rechtlich wirksam vereinbart werden kann, Birkenwerder.

  4. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

  5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

    Fassung vom 1.8.2004